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28 U 214/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-08-11, 28 U 214/19
28 U 214/19Obergericht11.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-11
Aktenzeichen: 28 U 214/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0811.28U214.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.09.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Verhandlungstermin vom 27.10.2020 wird aufgehoben.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 65.000,00 EUR festgesetzt.
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