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12 UF 163/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-09-11, 12 UF 163/19
12 UF 163/19Obergericht11.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-11
Aktenzeichen: 12 UF 163/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0911.12UF163.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lübbecke vom 19.06.2019 (Az. 11 F 21/16) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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