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4 U 177/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-09-15, 4 U 177/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-15
Aktenzeichen: 4 U 177/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0915.4U177.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das am 30.10.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (21 O 76/17) werden zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
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