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10 U 2/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-09-22, 10 U 2/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-22
Aktenzeichen: 10 U 2/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0922.10U2.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das am 12.12.2018 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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