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34 U 77/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-10-20, 34 U 77/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-20
Aktenzeichen: 34 U 77/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1020.34U77.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
In dem Rechtsstreit (..) weist der Senat darauf hin, dass die Berufung der Klägerin nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand unzulässig ist. Der Senat beabsichtigt deshalb, das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit, binnen zwei Wochen ab Zustellung dieser Verfügung zu dem Hinweis des Senats Stellung zu nehmen und ggf. die Rücknahme der Berufung zu erklären.
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