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III - 1 Vollz (Ws) 418/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-11-11, III - 1 Vollz (Ws) 418/20
III - 1 Vollz (Ws) 418/20Obergericht11.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-11
Aktenzeichen: III - 1 Vollz (Ws) 418/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1111.III1VOLLZ.WS418.2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die 1. Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Wuppertal zurückverwiesen.
Dem Betroffenen wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin P in F gewährt. Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert wird auf 1.000 Euro festgesetzt.
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