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31 U 308/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-21, 31 U 308/20
31 U 308/20Obergericht21.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-21
Aktenzeichen: 31 U 308/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1221.31U308.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 15.10.2020 durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen. Innerhalb der Frist mag mitgeteilt werden, ob die Berufung aus Gründen der Kostenersparnis zurückgenommen wird.
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