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4 WF 258/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-01-04, 4 WF 258/20
4 WF 258/20Obergericht04.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-04
Aktenzeichen: 4 WF 258/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0104.4WF258.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Recklinghausen vom 30.10.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Kindesvater zur Last.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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