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27 W 11/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-03-24, 27 W 11/21
27 W 11/21Obergericht24.03.2021
Konsequenzen einer unterlassenen Zahlung des Gerichtskostenvorschusses im Registerverfahren(§ 13 GNotKG), Erlass einer Zwischenverfügung, in der weitere bestehende Hindernisse für die Eintragung genannt werden (hier betreffend die angegebene Geschäftsanschrift der UG)
Entscheidungsdatum: 2021-03-24
Aktenzeichen: 27 W 11/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0324.27W11.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: FamFG § 382 Abs. 4 S. 2; GNotKG 13; GmbHG §§ 4a, 5a, 8 Abs. 4 Nr. 1; HGB §§ 14, 29, 31
Konsequenzen einer unterlassenen Zahlung des Gerichtskostenvorschusses im Registerverfahren(§ 13 GNotKG), Erlass einer Zwischenverfügung, in der weitere bestehende Hindernisse für die Eintragung genannt werden (hier betreffend die angegebene Geschäftsanschrift der UG)
Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) vom 08.02.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht – Bielefeld vom 22.01.2021, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 12.02.2021, werden auf Kosten der Beteiligten zu 1) und 2) zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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