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1 WF 153/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-04-06, 1 WF 153/20
1 WF 153/20Obergericht06.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-06
Aktenzeichen: 1 WF 153/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0406.1WF153.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Kostenentscheidung in dem Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Oeynhausen vom 04.08.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 500,00 EUR festgesetzt.
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