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28 U 111/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-04-15, 28 U 111/20
28 U 111/20Obergericht15.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-15
Aktenzeichen: 28 U 111/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0415.28U111.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 22.07.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster, 04 O 219/19, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 15.000 EUR festgesetzt.
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