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5 UF 155/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-04-15, 5 UF 155/20
5 UF 155/20Obergericht15.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-15
Aktenzeichen: 5 UF 155/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0415.5UF155.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Kostenentscheidung im Teil-Anerkenntnis- und Schlussbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lippstadt vom 27.8.2020 abgeändert:
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Beschwerde.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 19.000 € festgesetzt.
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