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9 UF 127/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-04-21, 9 UF 127/20
9 UF 127/20Obergericht21.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-21
Aktenzeichen: 9 UF 127/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0421.9UF127.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen
Die Beschwerde des Antragsgegners vom 01.07.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 04.05.2020 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,- € festgesetzt.
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