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15 SA 5/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-04-22, 15 SA 5/21
15 SA 5/21Obergericht22.04.2021
Allein der Umstand, dass sich der Erblasser einige Tage vor seinem Tod in ein Hospiz begeben hat und dann dort verstorben ist, führt noch nicht zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts am Ort des Hospizes (Anschluss an OLG Brandenburg, 1 AR 4/21 (SA Z); KG, 1 AR 1020/20)
Entscheidungsdatum: 2021-04-22
Aktenzeichen: 15 SA 5/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0422.15SA5.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: FamFG § 343
Allein der Umstand, dass sich der Erblasser einige Tage vor seinem Tod in ein Hospiz begeben hat und dann dort verstorben ist, führt noch nicht zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts am Ort des Hospizes (Anschluss an OLG Brandenburg, 1 AR 4/21 (SA Z); KG, 1 AR 1020/20)
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