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4 RBs 124/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-05-11, 4 RBs 124/21
4 RBs 124/21Obergericht11.05.2021
Zu den Anforderungen an eine richterliche Unterschrift unter einem schriftlichen Urteil (§ 275 Abs. 2 S. 1 StPO).
Entscheidungsdatum: 2021-05-11
Aktenzeichen: 4 RBs 124/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0511.4RBS124.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StPO § 275 Abs. 2
Zu den Anforderungen an eine richterliche Unterschrift unter einem schriftlichen Urteil (§ 275 Abs. 2 S. 1 StPO).
Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an das Amtsgericht Detmold zurückverwiesen
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