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11 U 166/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-05-17, 11 U 166/20
11 U 166/20Obergericht17.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-17
Aktenzeichen: 11 U 166/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0517.11U166.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.09.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 1.500,00 € festgesetzt.
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