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13 U 175/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-06-29, 13 U 175/20
13 U 175/20Obergericht29.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-29
Aktenzeichen: 13 U 175/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0629.13U175.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Dezember 2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für die Berufungsinstanz für die Zeit bis zum 4. Mai 2021 auf 19.813,00 EUR und für die Zeit ab dem 5. Mai 2021 auf 17.560,89 EUR festgesetzt.
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