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1 VAs 99/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-08-06, 1 VAs 99/21
1 VAs 99/21Obergericht06.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-06
Aktenzeichen: 1 VAs 99/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0806.1VAS99.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG wird auf Kosten des Betroffenen nach einem Geschäftswert von 2.500,00 Euro als unzulässig verworfen.
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