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4 Ws 153/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-09-06, 4 Ws 153/21
4 Ws 153/21Obergericht06.09.2021
zur Frage der Verweigerung vollständiger Akteneinsicht an die Vertreterin der Nebenklägerin in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation wegen der Untersuchungszweck durch eine vollständige Akteneinsicht gefährdet erscheint
Entscheidungsdatum: 2021-09-06
Aktenzeichen: 4 Ws 153/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0906.4WS153.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StPO § 406e Abs. 2 S. 2
zur Frage der Verweigerung vollständiger Akteneinsicht an die Vertreterin der Nebenklägerin in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation wegen der Untersuchungszweck durch eine vollständige Akteneinsicht gefährdet erscheint
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses sowie des Nichtabhilfebeschlusses des Landgerichts Paderborn vom 26.08.2021, die durch das Vorbringen der Beschwerdeführerin nicht ausgeräumt werden, auf deren Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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