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19 U 1476/19•Oberlandesgericht Hamm, 2021-09-07, 19 U 1476/19
19 U 1476/19Obergericht07.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-07
Aktenzeichen: 19 U 1476/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0907.19U1476.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 26.09.2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 16.000,00 € festgesetzt.
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