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18 U 110/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-10-25, 18 U 110/21
18 U 110/21Obergericht25.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-25
Aktenzeichen: 18 U 110/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:1025.18U110.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Der Senat erwägt, die Berufung der Klägerin gegen das am 13.7.2021 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und auch die weiteren Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO vorliegen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.
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