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10 U 19/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-11-09, 10 U 19/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-09
Aktenzeichen: 10 U 19/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:1109.10U19.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.02.2021 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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