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15 VA 8/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-11-26, 15 VA 8/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-26
Aktenzeichen: 15 VA 8/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:1126.15VA8.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Der Befangenheitsantrag vom 17.11.2021 wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG wird zurückgewiesen.
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