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12 U 155/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-12-07, 12 U 155/21
12 U 155/21Obergericht07.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-07
Aktenzeichen: 12 U 155/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:1207.12U155.21.00
Dokumenttyp: Hinweisschreiben
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
wird darauf hingewiesen, dass die Berufung unzulässig sein dürfte. Es fehlt die nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO erforderliche Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden (Berufungsanträge).
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