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26 U 39/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-02-04, 26 U 39/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-04
Aktenzeichen: 26 U 39/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0204.26U39.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers und der Drittwiderbeklagten gegen das am 23. Dezember 2020 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger und der Drittwiderbeklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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