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11 U 77/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-04-06, 11 U 77/21
11 U 77/21Obergericht06.04.2022
Zur Haftung einer Stadt für das - von ihr genehmigte - Aufstellen von mobilen Verkehrsschildern auf einem Gehweg durch einen privates Unternehmen zur Absicherung privat veranlasster Bauarbeiten.
Entscheidungsdatum: 2022-04-06
Aktenzeichen: 11 U 77/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0406.11U77.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
Zur Haftung einer Stadt für das - von ihr genehmigte - Aufstellen von mobilen Verkehrsschildern auf einem Gehweg durch einen privates Unternehmen zur Absicherung privat veranlasster Bauarbeiten.
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.04.2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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