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5 RBs 152/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-05-24, 5 RBs 152/22
5 RBs 152/22Obergericht24.05.2022
Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem Bußgeldbescheid wegen einer Nichtverkehrsordnungswidrigkeit
Entscheidungsdatum: 2022-05-24
Aktenzeichen: 5 RBs 152/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0524.5RBS152.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen
Normen: OWiG § 66
Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem Bußgeldbescheid wegen einer Nichtverkehrsordnungswidrigkeit
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Das Verfahren wird eingestellt.Die Kosten des Verfahrens und die der Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse (§§ 467 Abs 1; 473 Abs. 1 StPO; 46, 79 Abs. 3 OWiG) .
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