Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
11 W 17/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-07-06, 11 W 17/22
11 W 17/22Obergericht06.07.2022
Die Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts, mit dem – ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde – die Beschwerde gegen die Ablehnung eines selbständigen Beweisverfahrens zurückgewiesen wurde, ist unzulässig, weil der mit der Gegenvorstellung angegriffene Beschluss in formelle und materielle Rechtskraft erwachsen ist und deswegen aufgrund einer Gegenvorstellung nicht geändert werden kann. Hinweis: Der mit der Gegenvorstellung angegriffene Senatsbeschluss vom 05.05.2022 (11 W 17/22) ist ebenfalls veröffentlicht.
Entscheidungsdatum: 2022-07-06
Aktenzeichen: 11 W 17/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0706.11W17.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts
Normen: §§ 485ff ZPO
Die Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts, mit dem – ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde – die Beschwerde gegen die Ablehnung eines selbständigen Beweisverfahrens zurückgewiesen wurde, ist unzulässig, weil der mit der Gegenvorstellung angegriffene Beschluss in formelle und materielle Rechtskraft erwachsen ist und deswegen aufgrund einer Gegenvorstellung nicht geändert werden kann.
Hinweis: Der mit der Gegenvorstellung angegriffene Senatsbeschluss vom 05.05.2022 (11 W 17/22) ist ebenfalls veröffentlicht.
Die Gegenvorstellung der Antragstellerin vom 02.06.2022 gegen den Senatsbeschluss vom 05.05.2022 wird als unzulässig verworfen
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.