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13 U 329/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-07-28, 13 U 329/21
13 U 329/21Obergericht28.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-28
Aktenzeichen: 13 U 329/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0728.13U329.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 22. April 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt bis 30.000,00 €.
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