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25 U 57/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-08-29, 25 U 57/22
Entscheidungsdatum: 2022-08-29
Aktenzeichen: 25 U 57/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0829.25U57.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 01.03.2022 (2 O 438/19) gem. § 522 II 1 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen. Binnen gleicher Frist wird um Mitteilung gebeten, ob die Berufung vor dem Hintergrund der nachfolgenden Hinweise zurückgenommen wird.
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