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3 Ws 333/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-09-27, 3 Ws 333/22
3 Ws 333/22Obergericht27.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-27
Aktenzeichen: 3 Ws 333/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0927.3WS333.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld vom 1. April 2019 in der Fassung des Landgerichts Bielefeld vom 15. August 2022 aufgehoben.
Der Angeklagte ist in dieser Sache aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Die Landeskasse hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen.
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