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11 W 62/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-12-21, 11 W 62/22
11 W 62/22Obergericht21.12.2022
zur Frage des Rechtswegs, wenn im Rahmen einer beim Landgericht erhobenen Klage als Rechtsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO auch ein Amtshaftungsanspruch in Betracht kommt
Entscheidungsdatum: 2022-12-21
Aktenzeichen: 11 W 62/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1221.11W62.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, Art. 82 DSGVO, § 17 GVG
zur Frage des Rechtswegs, wenn im Rahmen einer beim Landgericht erhobenen Klage als Rechtsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO auch ein Amtshaftungsanspruch in Betracht kommt
Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 08.08.2022 gegen den Beschluss des Landgerichts Essen vom 18.07.2022 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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