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30 U 92/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-02-08, 30 U 92/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-08
Aktenzeichen: 30 U 92/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0208.30U92.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten hin wird das am 22.04.2022 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg – I-2 O 131/21 – unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen abgeändert.
Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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