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15 VA 12/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-02-14, 15 VA 12/22
15 VA 12/22Obergericht14.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-14
Aktenzeichen: 15 VA 12/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0214.15VA12.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Der Beteiligten zu 1) wird Wiedereinsetzung in die Antragsfrist des § 26 Abs. 1 EGGVG gewährt.
Der Beschluss des Amtsgerichts Siegen vom 4.05.2022 wird aufgehoben.
Die zuständige Nachlassrichterin wird angewiesen, den Antrag der Beteilig- ten zu 1) vom 10.02.2022 auf Gewährung von Akteneinsicht in die im Ru- brum aufgeführten Nachlassakten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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