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20 U 146/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-05-03, 20 U 146/22
20 U 146/22Obergericht03.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-03
Aktenzeichen: 20 U 146/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0503.20U146.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 23.03.2022 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird – beschränkt auf das Nichtbestehen eines selbstständigen Auskunftsanspruchs (II. 2. der Gründe) – zugelassen.
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