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20 U 7/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-05-12, 20 U 7/23
Entscheidungsdatum: 2023-05-12
Aktenzeichen: 20 U 7/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0512.20U7.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen. Damit würde die in der Berufungsinstanz ausgebrachte Klageerweiterung analog § 524 Abs. 4 ZPO gegenstandslos.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
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