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4 W 50/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-06-27, 4 W 50/22
Entscheidungsdatum: 2023-06-27
Aktenzeichen: 4 W 50/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0627.4W50.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 01.08.2022 gegen den Beschluss der 20. Zivilkammer – VI. Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Dortmund vom 15.07.2022 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Ordnungsmittelverfahren wird auf 15.000,00 € festgesetzt.
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