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11 U 137/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-09-06, 11 U 137/22
11 U 137/22Obergericht06.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-06
Aktenzeichen: 11 U 137/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0906.11U137.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung gegen das am 12.08.2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen 2 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.
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