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1 VAs 72/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-11-06, 1 VAs 72/23
1 VAs 72/23Obergericht06.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-06
Aktenzeichen: 1 VAs 72/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:1106.1VAS72.23.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Bescheides sowie nach Maßgabe der zutreffenden Ausführungen in der dem Betroffenen bekannt gemachten Gegenerklärung des Bundesamtes für Justiz vom 20.09.2023 auf Kosten des Betroffenen (§ 22 GNotKG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 19 GNotKG) nach einem Geschäftswert von 5.000 Euro (§ 36 Abs. 3 GNotKG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 19 GNotKG) als unbegründet verworfen.
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