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1 Vollz 690/23•Oberlandesgericht Hamm, 2024-01-22, 1 Vollz 690/23
1 Vollz 690/23Obergericht22.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-22
Aktenzeichen: 1 Vollz 690/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0122.1VOLLZ690.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Essen verwiesen.
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