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7 U 30/23•Oberlandesgericht Hamm, 2024-03-11, 7 U 30/23
Entscheidungsdatum: 2024-03-11
Aktenzeichen: 7 U 30/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0311.7U30.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 17.02.2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster (12 O 116/22) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 6.000,00 EUR festgesetzt.
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