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26 U 174/23•Oberlandesgericht Hamm, 2024-05-17, 26 U 174/23
26 U 174/23Obergericht17.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-17
Aktenzeichen: 26 U 174/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0517.26U174.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Oktober 2023 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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