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5 WF 41/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-05-22, 5 WF 41/24
Entscheidungsdatum: 2024-05-22
Aktenzeichen: 5 WF 41/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0522.5WF41.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Schlussbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Detmold vom 26.01.2024 abgeändert. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.000,00 € festgesetzt.
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