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6 Vollz 42/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-10-15, 6 Vollz 42/24
6 Vollz 42/24Obergericht15.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-15
Aktenzeichen: 6 Vollz 42/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1015.6VOLLZ42.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Strafsenat
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen und der angefochtene Beschluss - mit Ausnahme des festgesetzten Gegenstandswertes - aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Arnsberg zurückverwiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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