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20 U 80/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-10-28, 20 U 80/24
Entscheidungsdatum: 2024-10-28
Aktenzeichen: 20 U 80/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1028.20U80.24.00
Dokumenttyp: Hinweisbeschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen, und zwar mit der Maßgabe, dass auch der Klageantrag zu 1) als unzulässig (statt als unbegründet) abgewiesen wird.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
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