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3 Ws 438-439/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-12-17, 3 Ws 438-439/24
3 Ws 438-439/24Obergericht17.12.2024
Zur Berechnung der Sechsmonatsfrist zur Haftprüfung durch das Oberlandesgericht im Falle einer „faktischen Aussetzung“ (Nichtfortsetzung innerhalb der Frist des § 229 StPO) der Hauptverhandlung
Entscheidungsdatum: 2024-12-17
Aktenzeichen: 3 Ws 438-439/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1217.3WS438.439.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StPO §§ 121, 122, 229
Zur Berechnung der Sechsmonatsfrist zur Haftprüfung durch das Oberlandesgericht im Falle einer „faktischen Aussetzung“ (Nichtfortsetzung innerhalb der Frist des § 229 StPO) der Hauptverhandlung
Eine Sachentscheidung des Senats über die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen beide Angeklagte ist im vorliegenden Haftprüfungsverfahren nicht veranlasst.
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