17 W 216/75•Oberlandesgericht Köln, 1975-09-03, 17 W 216/75
Oberlandesgericht Köln, 1975-09-03, 17 W 216/75
17 W 216/75Obergericht03.09.1975
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 216/75 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1975-09-03
Aktenzeichen: 17 W 216/75
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1975:0903.17W216.75.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluß des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 8.4.1975 - 2 O 121/71 - wie folgt abgeändert und neu gefaßt:
Die nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 20.2.1975 weiterhin von der Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 468,95 DM (in Worten: vierhundertachtundsechzig 95/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 20.3.1975 festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Von den außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger 1/4, die Beklagte 3/4 zu tragen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte allein.
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