21 UF 267/78•Oberlandesgericht Köln, 1980-02-28, 21 UF 267/78
Oberlandesgericht Köln, 1980-02-28, 21 UF 267/78
21 UF 267/78Obergericht28.02.1980
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 UF 267/78 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1980-02-28
Aktenzeichen: 21 UF 267/78
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1980:0228.21UF267.78.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten, soweit über dieses Rechtsmittel nicht bereits durch das am 5. Juli 1979 verkündete Teil-Urteil des Oberlandesgerichts Köln - 21 UF 267/78 - entschieden worden ist, wird das am 27. September 1979 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln - 301 F 51/78 teilweise dahin abgeändert, daß die Klage abgewiesen wird, soweit sie sich auf den Zeitraum ab 10. Mai 1979 erstreckt.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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