4 UF 209/79•Oberlandesgericht Köln, 1980-03-04, 4 UF 209/79
Oberlandesgericht Köln, 1980-03-04, 4 UF 209/79
4 UF 209/79Obergericht04.03.1980
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 209/79 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1980-03-04
Aktenzeichen: 4 UF 209/79
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1980:0304.4UF209.79.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 19.9.1979 - 25 F 156/79 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Zwangsvollstreckung aus Ziffer 3 des Urteils des Familiengerichts Bonn vom 30. 10. 1978 - 25 F 256/77 - in Höhe von 374,35 DM für unzulässig erklärt.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.