Oberlandesgericht Köln, 1980-05-05, 4 WF 64/80

4 WF 64/80Obergericht05.05.1980

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 64/80 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1980-05-05

Aktenzeichen: 4 WF 64/80

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1980:0505.4WF64.80.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

I. Dem Kläger wird das Armenrecht für seine am 11.1.1980 erhobene Klage gewährt.

Die Beiordnung eines Anwalts bleibt dem Familiengericht vorbehalten.

II. Die Zwangsvollstreckung aus dem Prozeßvergleich vom 14.7.1978 in dem Verfahren 25 F 140/78 AG Bonn wird gegen Sicherheitsleistung von 9.000,-- DM einstweilen eingestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen insoweit den Beklagten zur Last.

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