4 WF 64/80•Oberlandesgericht Köln, 1980-05-05, 4 WF 64/80
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 64/80 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1980-05-05
Aktenzeichen: 4 WF 64/80
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1980:0505.4WF64.80.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
I. Dem Kläger wird das Armenrecht für seine am 11.1.1980 erhobene Klage gewährt.
Die Beiordnung eines Anwalts bleibt dem Familiengericht vorbehalten.
II. Die Zwangsvollstreckung aus dem Prozeßvergleich vom 14.7.1978 in dem Verfahren 25 F 140/78 AG Bonn wird gegen Sicherheitsleistung von 9.000,-- DM einstweilen eingestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen insoweit den Beklagten zur Last.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.